05.03.06.05 (Baden-Württemberg) Instand halten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 1)
- Laufende Nr
- 229
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.06
- SYS_4
- 05.03.06.05
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Elektrik/Elektronik
- ERAAA
- Instand halten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 1)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 7
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von Reparaturarbeiten
Gängige Reparatur- und Überholungsarbeiten an Anlagen im Bereich der Gebäude- und Betriebstechnik aufgrund von Störungsmeldungen mit Angabe möglicher Fehler- und Störursachen selbstständig durchführen. Teilebedarf feststellen, Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen. Mitarbeit bei der Durchführung umfangreicher Reparaturen, Umbauten und Neuanfertigungen unter fachlicher Anleitung.
Durchführen von Wartungsarbeiten (z. B. vorbeugende Instandhaltung)
Selbstständige Durchführung einfacher Wartungsarbeiten (z. B. vorbeugende Instandhaltung) nach vorliegenden Wartungsplänen oder auf Anordnung des Vorgesetzten; ggf. Austausch von Teilen nach selbständiger Einschätzung. Umfang und Zeitpunkt der Auftragsdurchführung abstimmen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Die Ausführung der Reparatur- und Wartungsarbeiten erfordert eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung (z. B. Energieelektroniker/-in). | B2 | 13 |
| E Erfahrung Bis 1 Jahr. | E1 | 1 |
| D Denken Entsprechend der Fehlerursache sind standardisierte Lösungswege anzuwenden. | D2 | 3 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Tätigkeit als Betriebshandwerker erfordert bei der selbständigen Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben. | H3 | 5 |
| K Kommunikation | Die Durchführung der Arbeitsaufträge erfordert Abstimmung über Umfang und Zeitpunkt. K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung | Keine - Summe Punkte | - 25 |