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05.03.06.05 (Baden-Württemberg) Instand halten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 1)

Laufende Nr
229
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.06
SYS_4
05.03.06.05
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Instandhaltung Elektrik/Elektronik
ERAAA
Instand halten von elektrischen/elektronischen Anlagen (Betriebselektriker/-in 1)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
7
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Durchführen von Reparaturarbeiten

Gängige Reparatur- und Überholungsarbeiten an Anlagen im Bereich der Gebäude- und Betriebstechnik aufgrund von Störungsmeldungen mit Angabe möglicher Fehler- und Störursachen selbstständig durchführen. Teilebedarf feststellen, Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen. Mitarbeit bei der Durchführung umfangreicher Reparaturen, Umbauten und Neuanfertigungen unter fachlicher Anleitung.

Durchführen von Wartungsarbeiten (z. B. vorbeugende Instandhaltung)

Selbstständige Durchführung einfacher Wartungsarbeiten (z. B. vorbeugende Instandhaltung) nach vorliegenden Wartungsplänen oder auf Anordnung des Vorgesetzten; ggf. Austausch von Teilen nach selbständiger Einschätzung. Umfang und Zeitpunkt der Auftragsdurchführung abstimmen.

BBG

StufePunkte
Wissen und Können
A Anlernen
--
B Ausbildung
Die Ausführung der Reparatur- und Wartungsarbeiten erfordert eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung (z. B. Energieelektroniker/-in).
B213
E Erfahrung
Bis 1 Jahr.
E11
D Denken
Entsprechend der Fehlerursache sind standardisierte Lösungswege anzuwenden.
D23
H Handlungsspielraum / Verantwortung
Die Tätigkeit als Betriebshandwerker erfordert bei der selbständigen Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben.
H35
K KommunikationDie Durchführung der Arbeitsaufträge erfordert Abstimmung über Umfang und Zeitpunkt.
K2
3
F MitarbeiterführungKeine
-
Summe Punkte
-
25